Tres faciunt collegium - Drei machen eine Gesellschaft aus (Priscus, Jurist um 100 n. Chr.)
Gesellschaften sind seit dem Altertum bekannt. Im deutschsprachigen Raum wurden die Regelungen zum Gesellschaftsrecht in eine Gesetzesform mit dem Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 gegossen. Bereits hierin befand sich der Vorläufer der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie zählte zu der vermögensmäßigen societas. Die offene Handelsgesellschaft und die stille Gesellschaft fanden dort ebenfalls ihren Niederschlag.
Frankreich kodifizierte im Code de Commerce als erstes Land weltweit die Aktiengesellschaft, die societé anonyme. Deutschland verfasste das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch im Jahre 1861 und implementierte die gängigen Gesellschaftsformen. Ein Novum wurde 1892 mit der GmbH geschaffen, eine Rechtsform, die bis zu jener Zeit völlig unbekannt war. Heute sind die Bestimmungen über die Gesellschaften und die Genossenschaft in verschiedene Gesetze gefasst und werden seit Ende des 20. Jahrhunderts durch europarechtliche Regelung teilweise stark beeinflusst.
Die historisch gewachsene Vielschichtigkeit des Gesellschaftsrechts mit den Schnittstellen in den Kernbereichen Erbrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht erfordert eine genaue Betrachtung, welche Rechtsform für den jeweiligen Unternehmer die sinnvollste ist. Der Rechtsformvergleich ist der Einstieg in die Gründungsberatung oder die Vorbereitung einer Umwandlung.
Wir beraten Sie in allen Belangen Ihres Unternehmens. Bei Gründungs- oder Umstrukturierungsvorhaben unterstützen wir Sie dabei, die zivil- und steuerrechtlichen Interessen der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter in Einklang zu bringen. Eine wesentliche Aufgabe ist dabei die Synchronisierung von Gesellschaftsrecht einerseits und Erbrecht andererseits. Nichts schafft bei der Nachfolge mehr Probleme als eine mangelnde Abstimmung von Gesellschaftsvertrag und letztwilliger Verfügung.
Unternehmensbezogen schaffen wir die Rahmenbedingungen für Verträge mit Ihren Mitarbeitern und lösen spezielle Aufgabenstellungen wie Geschäftsführerverträge, Tantieme- oder Pensionsregelungen. Auf Gesellschafterebene entwickeln wird den Gesellschaftsvertrag und das Unternehmertestament als einheitliches Konzept, stets mit dem Blick auf das Steuerrecht sowie das Sozialversicherungsrecht.
Kommt es zu Differenzen zwischen Unternehmer, Unternehmen und deren Organe vertreten wir Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich.
Den Gesellschaftsorganen stehen wir in Haftungsfällen, insbesondere gegen Behörden wie dem Finanzamt, zur Seite.