Die Erwartungshaltung der Klienten an den Steuerberater ist groß, gilt er doch als Berater in allen Lebenslagen. Ein Bonmot meint, dass sich der Klient eher von seinem Ehepartner trennt als von seinem Steuerberater. Der Berater steckt zumeist in dem Dilemma, aus rechtlichen Gründen den Wunsch des Klienten nicht erfüllen zu können. Dies gilt primär für den rechtsberatenden Bereich, der den Rechtsanwälten vorbehalten ist. Zu nennen sind hier die Gestaltung von Verträgen jedweder Art.
Es fehlt allerdings nicht selten auch die Zeit, sich mit komplexen und schwierigen steuerlichen Fragestellungen zu befassen, namentlich dann, wenn Rechtsgebiete des Steuerrechts berührt werden, die nicht gerade zum Alltagsgeschäft gehören. Unternehmensumwandlungen, betriebliche Vermögensnachfolge, Doppelbesteuerungsabkommen und Sonderprobleme des Grunderwerbsteuerrechts zählen neben anderen Spezialgebieten dazu.
Die Änderungen der Sichtweise in den Nachbarländern und die Aktivitäten der Steuerverwaltung geben vermehrt Anlass zur Prüfung und Lösung steuerstrafrechtlicher Relevanz. Das neue Recht der Selbstanzeige macht die Nacherklärung oder Berichtigungserklärung zum problembehafteten Arbeitsfeld mit teilweise noch ungeklärten Rechtslagen. Es wird immer schwieriger, die schnelle Entwicklung im Auge zu behalten. Nicht jeder Berater verfügt über sattelfeste Kenntnisse und Erfahrungen bei der richtigen Erfassung von Auslandseinkünften. Die Bankenwelt hat undurchsichtige Finanzprodukte geschaffen, die nicht immer mit dem deutschen Steuerrecht kompatibel sind. Zu unserem Team zählen Bankkaufleute, die souverän die banktypischen Sachverhalte aufbereiten können.
Diese Aspekte wirken sich konsequenterweise bei der Begleitung von Betriebsprüfungen, Zugriffen der Steuerfahndung, den Rechtsbehelfsverfahren sowie Rechtstreiten vor den Finanzgerichten aus.
Unser Anliegen ist es, die Berufskollegen aus der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung optimal zu unterstützen. Dies kann in der ausschließlichen Beratung des Kollegen liegen, die es ihm ermöglicht, seinen Klienten mit unserem Input besser zu betreuen. Häufiger ist es ratsam, dass über die schlichte Beratung unser Team sich des Falls annimmt und die Verfahrensführung in enger Abstimmung mit dem Kollegen übernimmt.
Unsere lange Erfahrung im Umgang mit Finanzbehörden, Finanz- und Strafgerichten sowie Ermittlungsbehörden trägt dazu bei, sowohl den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu entlasten als auch den gemeinsamen Klienten eine maßgeschneiderte Vertretung zukommen zu lassen. Dadurch wird auch die unmittelbare Konfrontation zwischen Steuerberater und Finanzbehörde vermieden, was nach unseren Erfahrungen ein nicht zu vernachlässigender Aspekt für den Berufskollegen ist.