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Artikel 5 - Pressefreiheit

Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunk- und Filmfreiheit

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Pressefreiheit
Pressefreiheit

Die Pressefreiheit, welche durch Artikel 5 Grundgesetz konstituiert wird, ist die wichtigste Grundlage der Pressearbeit in Deutschland: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“. Hier wird klar, dass keine Zensur stattfinden darf und die im Grundgesetz verankerte Freiheit für alle Medienmacher gilt.

 

Warum ist die Pressefreiheit überhaupt so wichtig?

Ohne eine Presse- und Meinungsfreiheit ist eine wahrhaftige Demokratie gar nicht erst möglich. Innerhalb einer funktionierenden Demokratie bedarf es der Möglichkeit, dass sich jeder einzelne eine freie Meinung bilden kann und diese auch äußern darf. Würde der Staat an dieser Stelle bestimmen, welche Informationen die Medien dem Volke zukommen lassen und welche nicht, wäre dieses Grundprinzip durchbrochen. Der Staat würde somit bewusst die Meinungsbildung des Einzelnen beeinflussen und hätte somit die Möglichkeit, die Allgemeinheit mittelbar zu lenken und zu manipulieren.

 

Deutschland im internationalen Vergleich

Für die in Deutschland lebenden Bürger erscheint der Grundsatz der Pressefreiheit für selbstverständlich und nicht weiter besonders.

Dem ist jedoch hinzuzufügen, dass dieses im Grundgesetz verankerte Menschenrecht im internationalen Vergleich als Luxus einzustufen ist.

Dass in allen Diktaturen auf der Welt keine Pressefreiheit, ferner kein Zensurverbot herrscht, ist einleuchtend.

Darüber hinaus herrscht jedoch in den meisten Ländern der Welt, obgleich es auch Demokratien zu sein scheinen, keine Pressefreiheit wie in beispielsweise Deutschland. Genauere Informationen können eingesehen werden über die  "Rangliste der Pressefreiheit / press freedom index"welche von der Nichtregierungsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ auf der Grundlage von Fragebögen erstellt worden ist.

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