NRW hat auf Grundlage der Ermächtigungen und Zuständigkeiten im Infektionsschutzgesetz die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) erlassen.
Der Aufenthalt im Freien mit mehr als 2 Personen wird als Straftat im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren bedroht.
Die meisten Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten eingeordnet. Hier ein Überblick.