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Flohmarkt und Einkommensteuer

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Flohmarkt
Flohmarkt

Achtung: Der gelegentliche Verkauf von privaten Hausratsgegenständen oder Klamotten auf dem Flohmarkt ist noch keine gewerbliche Tätigkeit, also nicht steuerpflichtig.

Je öfter und professioneller die Verkaufstätigkeiten stattfinden, desto größer ist die Gefahr, aus Sicht des Finanzamtes Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erzielen. Und diese sind einkommensteuerpflichtig, sobald der Freibetrag überschritten wird.
Der Freibetrag bei der Einkommensteuer hat übrigens nichts zu tun mit Freibeträgen für Kleinunternehmer! Bei der Einkommensteuer werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Arbeitslohn, Vermietungseinkünfte, Kapitalerträge. Kommen dann noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb dazu, sind diese steuerpflichtig.
Die Einrichtung eines ebay-Accounts wird von den Finanzämtern mitunter als "Eintritt in den Markt" und damit als Beginn der gewerblichen Tätigkeit gewertet.
Insbesondere auf Plattformen wie ebay oder Kleiderkreisel fahndet das Finanzamt gezielt nach Steuersündern. Auf entsprechendes Verlangen der Finanzverwaltung sind ebay und Co. verpflichtet, sämtliche Nutzerdaten herauszugeben.
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