Registrieren Sie sich, um alle Vorteile des Shops zu genießen.

Login
oder
ein neues Konto anlegen
de Deutsch
ı
ͳ
Datenschutz: Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Webseite zu verstehen.
Wir geben, sofern Sie zustimmen, Informationen zur Nutzung unserer Webseite an Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.
ѣ Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung
Details

Apotheken werden in NRW flächendeckend geprüft

Awinta Software Prokas lässt Manipulationen zu

ȭ
Apotheke-Warenwirtschaft-Steuerhinterziehung
Apotheke-Warenwirtschaft-Steuerhinterziehung

Selbstanzeige noch möglich?

Bereits am 25.11.2014 ist die Firmenzentrale der Awinta GmbH, ein Softwareunternehmen mit großem Marktanteil bei der Apotheken-Warenwirtschaft, durchsucht worden. Die Steuerfahndung Manheim hat dieses Strafverfahren geführt. Dabei sind Unterlagen beschlagnahmt worden, die nach derzeitigen Erkenntnissen in signifikant hohem Umfang Auskunft darüber geben, welche Manipulationen durch Apothekenbetreiber durchgeführt wurden. Nicht nur die Tatsache de Manipulation ist erkennbar, sondern auch in akribischer Deutlichkeit der Umfang belegt.

Prüfungsanordnungen für Awinta-Kunden

Somit ist es nicht verwunderlich, dass die Finanzverwaltungen der Länder diese Erkentnisquelle nutzen, um die Steuerhinterziehung im Apothekenbereich einer Prüfung zu unterwerfenn. Ende 2015 war bereits Berlin betroffen. Wenngleich diese Erkenntnisse in NRW aufgegriffen wurden, scheinen erst im Laufe des Jahres 2016 die Finanzämter für Steuerfahndung und Steuerstrafsachen aktiv geworden zu sein. Zunächst werden Außenprüfungen angeordnet und bei größeren Fällen die Ermittlungen direkt von der Steuerfahndung mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen aufgenommen. Das Verkürzungsvolumen ist als hoch zu bezeichnen. Die Bandbreite liegt bei 13%-25% des Warenumsatzes. Dies ist nicht nur von strafrechtlicher Relevanz, sondern führt im Bereich des materiellen Steuerrechts zu hohen Nachforderungen.

Strafrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen

In den meisten Fällen liegt vermutlich eine Steuerhinterziehung großen Ausmaßes vor, was zu einem erhöhten Strafrahmen nach § 370 Abs. 3 Satz 1 AO führt. Das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO wird nach aktueller Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshof bei einem Hinterziehungsvolumen von 50.000€ angenommen. Zum Begriff des großen Ausmaßes siehe unseren Beitrag Steuerhinterziehung in großem Ausmaß.

Ausgeblendet wird dabei die oft existenzielle Konsequenz eines Berufsverbots und der Verlust der Apothekenzulassung; das ApoG nennt diese "Erlaubnis".

Selbstanzeige noch möglich?

Ob eine Selbstanzeige als Flucht nach vorne noch möglich ist, bedarf einer sehr differenzierten Prüfung und Beratung. Solange noch keine Prüfungsanordnung vorliegt und kein Strafverfahren eingeleitet ist, könnte die Selbstanzeige noch möglich sein. Die Strafverfolgungsbehörden werden indes von einer entdeckten Tat ausgehen, da alle Apotheker, die mit diesem Warenwirtschaftsystem arbeiten, damit rechnen müssen, dass die Tat entdeckt ist. Bei dieser Problemlage kommt es sehr auf die Situation im Einzelfall an. Das gilt insbesondere dann, wenn die Apotheke zuvor von einem anderen Apotheker betrieben wurde und die Apotheke im Wege einer Erbfolge auf den Nachfolger übergegangen ist.

 

Cookies | Adalize MK1 9.0.03 | RegNr. 18476 | use-media Œ
â