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Details

NRW kauft neue Steuer-CD

Checklist Selbstanzeige

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Steuer-CD
Steuer-CD

Das Land NRW hat eine neue Steuersünder-CD gekauft. Grund genug, die Voraussetzungen einer wirksamen, also strafbefreienden Selbstanzeige, kurz zusammenzufassen:

  1. Die Nacherklärung muss vollständig sein. Berichtigt werden müssen alle falschen Angaben einer Steuerart in den letzten 10 Jahren.
  2. Es darf kein Sperrgrund vorliegen. Exemplarisch genannt werden soll an dieser Stelle die Tatentdeckung und der Beginn einer Außenprüfung (Prüfungsanordnung reicht).
  3. Schließlich müssen die Steuern, Zinsen und etwaige Zuschläge bezahlt werden. Andernfalls tritt die strafbefreiende Wirkung nicht ein.

 

Wichtig: Auch wenn eine Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, etwa weil bereits eine Betriebsprüfung angeordnet ist oder eine Durchsuchung stattgefunden hat, kann es ratsam sein, die unrichtigen Angaben der vergangenen Jahre zu korrigieren. Diese Mitwirkung wird in der Regel belohnt, indem die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte trotz hoher Hinterziehungsbeträge noch einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage zustimmen. So kann zumindest noch eine strafrechtliche Hauptverhandlung verhindert werden.

Aber: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat bereits im Jahre 2014 ausgeführt, dass die Beteiligung staatlicher Stellen bei der Erlangung der Daten durchaus ein Maß erreichen kann, welches zur Unverwertbarkeit der Daten im Strafverfahren führt. In Strafverfahren nach dem dann mittlerweile zwölften Ankauf einer Steuer-CD durch das Land NRW kann dementsprechend auch einmal darüber nachgedacht werden, im Hinblick auf die regelmäßig rechtswidrige Erlangung der Steuer-Daten mit deren fehlender Verwertbarkeit zu argumentieren.

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