In einer gewöhnlichen Rechtsschutzversicherung endet der Versicherungsschutz, wenn gegen den Versicherungsnehmer wegen einer vorsätzlichen Tat ermittelt wird. Der Großteil der Wirtschaftsstraftaten ist erst gar nicht fahrlässig begehbar. Eine Standard-Rechtsschutzversicherung tritt somit von vornherein nicht ein.
Sogenannte Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherungen schließen diese Lücke. Darüber hinaus übernehmen sie auch Verteidigungskosten, die aufgrund gesonderter Honorarvereinbarungen über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen, was bei Einschaltung eines spezialisierten Strafverteidigers regelmäßig der Fall ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, sämtliche Organe eines Unternehmens mitzuversichern und auch im Falle von Ermittlungen gegen das Unternehmen, Versicherungsschutz zu genießen.
Achtung: Wie jede Rechtsschutzversicherung muss auch eine Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherung vor dem Schadensereignis abgeschlossen sein.