In NRW versenden die Finanämter aktuell als Auskunftsersuchen überschriebene Briefe, in welchen sie die Adressaten darauf hinweisen, Kenntnisse über diesen zuzuordnendes Kapitalvermögen im Ausland zu haben. Ein bereits stattgefundener Abgleich mit der Steuerakte habe ergeben, dass entsprechende Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht erklärt worden seien. Die Briefe enden mit dem Hinweis, dass unter bestimmten Umständen noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist.
Nach unseren Informationen ist Grundlage der Auskunftsersuchen von einer ausländischen Behörde angekauftes Datenmaterial. In diesen Daten befinden sich offensichtlich auch solche deutscher Steuerpflichtiger. Diese Daten wurden dann den deutschen Behörden zur Verfügung gestellt.
Schwer einzuordnen ist der Hinweis in den Schreiben der Finanzämter, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige noch für möglich erachtet wird. Konsequenterweise wird auch von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung abgesehen und stattdessen ein Auskunftsersuchen durch die Finanzämter verschickt. Grund für diese Vorgehensweise könnte eine schlechte Qualität des Datenmaterials sein. Die goldene Brücke, die die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen vermeintlich bauen möchte, sollte aber auf jeden Fall beschritten werden.