Der EGMR hat mit Beschluss vom 06.10.2016 entschieden, dass eine Hausdurchsuchung nicht deshalb rechtswidrig ist, weil der richterliche Durchsuchungsbeschluss den Tatverdacht einer Steuerhinterziehung mit Daten einer sogenannten Steuer CD begründet. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beschaffung der Daten durch die Steuerfahndung wirken sich also nicht auf die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsmaßnahme im steuerstrafrechtlichen Verfahren aus.
Angemerkt werden soll, dass sich die Richter des EGMR lediglich mit der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung auseinandergesetzt haben. Eine Aussage, ob und inwieweit eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung auf Daten einer solchen Steuer CD gestützt werden kann, hatten die Richter nicht zu entscheiden. Auch in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht bisher nur die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen hinsichtlich der Verwertbarkeit von Daten einer Steuer CD beurteilt. Eine höchstrichterliche Entscheidung zur Verwertbarkeit socher Daten im Hauptprozess gibt es (noch) nicht.
Das betroffene Ehepaar, welches sich gegen die Durchsuchung ihrer Wohnung gewehrt hatte, ist freigesprochen worden.