Die sogenannten Panama Papers haben zur Einleitung einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen Deutsche Steuerpflichtige geführt.
Ins Visier der Ermittlungsbehörden gerieten aber auch Bankangestellte und Vermögensverwalter. Der Vorwurf: Beihilfe zur Steuerhinterziehung ihrer Kunden. Die Beteiligung dieser Berater bei der Vermittlung einer in Panama ansässigen Gesellschaft von der dort ansässigen Kanzlei Mossack Fonseca durch Deutsche Steuerpflichtige wird von den Staatsanwaltschaften und Steuerfahndungsbehörden als Beihilfe zur Steuerhinterziehung bewertet.
Nunmehr konnte das erste Ermittlungsverfahren gegen einen in unserer Kanzlei verteidigten Berater einer luxemburgischen Vermögensverwaltungsgesellschaft beendet werden. Die Staatsanwaltschaft ging von Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Höhe einer knappen Million Euro aus. Das zuständige Amtsgericht stimmte einer Einstellung des Verfahrens gegen eine als moderat zu bezeichnende Geldauflage zu.