Die D&O-Versicherung ist ein notwendiges Instrument zur Risikominimierung für Unternehmensleiter bei Ansprüchen des Unternehmens wegen Mängel bei der Geschäftsführung. Auch Mitglieder von Gläubigerausschüssen in Insolvenzverfahren sind betroffen.
Wer entscheidet, haftet. Gesellschaftsorgane sehen sich unterschiedlichsten Haftungsrisiken ausgesetzt. Denkbar sind Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen die Unternehmensleitung wegen unternehmerischer Pflichtverletzungen oder Fehlentscheidungen, aber auch Haftungsansprüche des Staates, beispielsweise wegen steuerrechtlicher Verfehlungen.
Eine D&O Versicherung bietet hier doppelten Schutz. Sie übernimmt begründete Ansprüche und wehrt unbegründete ab. Dies umfasst die Übernahme der Führung eines Rechtsstreits.
Die Versicherung tritt auch ein, wenn die Ursache des Schadensfalls vor Abschluss des Versicherungsvertrages liegt, der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages aber noch keine Kenntnis von dem Schadensfall hatte.
Versichert werden können sämtliche ehemaligen, gegenwärtigen und künftigen Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates oder Beirates, deren Vertreter, faktische Mitglieder, leitende Angestellte und Compliance Officer eines Unternehmens sowie Generalbevollmächtigte, Zollbeauftragte und eingetragene Lebenspartner.