Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Zentrale Normen sind §§ 299a, 299b StGB. Die Fachliteratur meint bereits, dass Ärzte und Angehörige von Heilberufen vor dramatisch veränderten Spielregeln stehen (Kubiciel, WIJ 2016, 1, 9). Tathandlung ist (grob gesagt) die unlautere Bevorzugung eines anderen bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln, Medizinprodukten und der Zuführung von Patienten.
Für Personen und Unternehmen in der Gesundheitsbranche ist eine zügige Anpassung ihrer Compliance-Strukturen von Nöten.