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Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Handlungsbedarf für Ärzte und Angehörige von Heilberufen

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Korruption im Gesundheitswesen
Korruption im Gesundheitswesen

Bestechung/Bestechlichkeit

Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Zentrale Normen sind §§ 299a, 299b StGB. Die Fachliteratur meint bereits, dass Ärz­te und Angehörige von Heilberufen vor dramatisch veränder­ten Spielregeln stehen (Kubiciel, WIJ 2016, 1, 9). Tathandlung ist (grob gesagt) die unlautere Bevorzugung eines anderen bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln, Medizin­produkten und der Zuführung von Patienten.

Für Personen und Unternehmen in der Gesundheitsbranche ist eine zügige Anpassung ihrer Compliance-Strukturen von Nö­ten.

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