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Kurzarbeitergeld in der Coronakrise

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Kurzarbeitergeld (KuG) wird auf Antrag des Arbeitgebers oder des Betriebsrates von der Agentur für Arbeit gewährt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Kurz gefasst müssen vorliegen:

  • Ein erheblicher Arbeitsausfall mit resultierendem Entgeltausfall (10% der Arbeitnehmer müssen von mehr als 10% Entgeltausfalls betroffen sein)
  • Beruhend auf wirtschaftlichen Gründen (z.B. Warenlieferungen bleiben aus) oder einem unabwendbaren Ereignis (Betriebsschließung wegen der Coronakrise)
  • Zustimmung des Arbeitnehmers
  • Antrag bei der Agentur für Arbeit

 

Die Höhe des KuG beträgt 60% des ausgefallenen Entgeltes (67% bei Eltern).

Weiterhin ist jedoch zu berücksichtigen, dass neben des KuG auch die Möglichkeit bestehen kann, einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz geltend zu machen.

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