In früherer Zeit war es der „Zehnte“, ein Abgabensatz, der heute nur noch in wenigen Steueroasen anzutreffen ist. Die Abgabe erfolgte in der ländlich geprägten Lebenswirklichkeit in natura. Daher stammt auch der Name Naturalsteuer. Gesammelt wurde die Steuer in Klöstern oder Zehntscheunen. Das Bild zeigt die bekannte Zehntscheune "Maison du sel" - das Salzhaus- in Wissembourg/Elsass. Das Leistungsfähigkeitsprinzip existierte allerdings noch nicht. Egal wie die Ernte ausgefallen war, der Zehnte war abzugeben.
Wie früher vermutet der Landesherr stets, dass die Bauern und andere Abgabenpflichtige vorab einen Teil zu Seite geschafft hatten. Rigoros wurde dann der Zehnte geschätzt. Daher waren die Steuereintreiber so verhasst. Dies hat sich bis in unsere Tage nicht geändert; Betriebsprüfer, Steuerfahnder sogar der einfache Finanzbeamte lösen zuweilen solche Gefühle aus.
Die archaischen Mittel, man denke nur an den Schuldturm, sind zwar verschwunden, aber die Druckmittel sind geblieben, wenngleich auch in zivilerer Ausformung.
Die Regeln der früheren Jahrhunderte waren sicherlich einfacher und kategorischer als die heutigen; die Beratung und Hilfestellung für die modernen Steuerpflichtigen ist angesichts der schwer zu durchschauenden Regelungsmechanismen des Steuerrechts mehr denn je erforderlich. Wir möchten die Berater an Ihrer Seite sein.
Unsere Beratung umfasst sämtliche steuerrechtlichen Themengebiete und Verfahrensstadien. Die Hauptsteuerarten stehen dabei ganz vorne an: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Wir koordinieren zivil- und steuerrechtliche Aspekte sowie Rahmenbedingungen in unternehmerischen Vertragswerken. Diese Synchronisierung von Zivilrecht und Steuerrecht leisten wir auch bei Umwandlungen von Unternehmen.
In Betriebsprüfungen, Einspruchs- und Klageverfahren gegen das Finanzamt beraten wir Sie und Ihren Steuerberater; selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre gesamte Vertretung.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer privaten und betrieblichen Vermögensnachfolgeplanung, erstellen Ihre Schenkungsteuererklärung oder im Erbfall die Erbschaftsteuererklärung und vertreten Ihre Interessen bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt.
Interessantes aus dem Steuerrecht: