Vielfach wird der Steuerhinterziehung die Qualität eines Kavalierdelikts beigemessen. Prominente Persönlichkeiten mussten bitter erfahren, dass Steuerhinterziehung, Korruption, Untreue und Sozialversicherungsbetrug keine kleinen Sünden wie „Falsches Parken“ sind. Das Ausnutzen von Insiderwissen führt bei seinem Entdecken ebenfalls zu weitreichenden Konsequenzen sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht. Lange, zähe und schwierige Auseinandersetzungen mit den Ermittlungsbehörden, wozu auch das Kartellamt zählt, sind dann unausweichlich.
Jeder vermiedene Kampf ist ein gewonnener Kampf. Nach dieser Prämisse beraten wir Sie in steuerstrafrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Themenkomplexen bereits im Vorfeld zur Vermeidung strafrechtlicher Ermittlungsmaßnahmen. Für Ihr Unternehmen erstellen wir Verhaltensrichtlinien zur Verhinderung bußgeldrechtlicher Verfahren gegen das Unternehmen und seine Leitung (compliance).
Neues aus dem Steuerstrafrecht