"Nichts ist so alt, wie die Nachricht von gestern",
so hört man es aus der Nachrichtenwelt. Dies gilt nicht nur für die Medienbranche. Auch das Recht unterliegt einem ständigen Wandel. Diese Dynamik, insbesondere im Steuerrecht, hat weitreichende Konsequenzen auf andere Rechtsgebiete; hervorzuheben sind in diesem Kontext das Gesellschaftsrecht und das Erbrecht.
Im Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere im Steuerstrafrecht, erhöhen neben Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen vermehrt politisch motivierte Ermittlungsansätze die Gefahr für Unternehmer (und Unternehmen) sowie Privatpersonen, ins Visier der Strafverfolgungsbehörden zu geraten.
Dem sich hieraus ergebenden Beratungsbedarf unserer Mandanten werden wir durch die ausschließliche Befassung mit den betroffenen Rechts- und Themengebieten sowie konsequenter interner und externer Fortbildung unserer Anwälte gerecht.
Wir sind in der Lage, auf Kurswechsel in der Rechtsprechung, Verwaltungs- und Strafverfahren frühzeitig zu reagieren und unsere Mandanten entsprechend optimal zu beraten.
Unsere Beratung ist fokussiert auf besondere Rechtsgebiete. Daher können wir Sie optimal bei Ihren fachspezifischen Problemen beraten und unterstützen.