Rechtsmittelverfahren, namentlich die Revision in Strafsachen und die Rechtsbeschwerde gegen Bußgeldbescheide, sind vom Gesetzgeber bewusst formalisiert und erfordern eine besondere Qualifikation des Verteidigers.
Das Verfahrensrecht ist „juristisches Hochreck“ und erfordert Spezialisten. Unsere Kanzlei verfügt mit einem ehemaligen Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof über einen Anwalt, der diese Materie beherrscht.
Wir gewährleisten eine gründliche und kompetente Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln nach Verurteilungen und eine Verteidigung in Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren auf höchstem Niveau.
Unsere diesbezügliche Beratung ist nicht auf Rechtsmittelverfahren im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht beschränkt, sondern umfasst sämtliche Gebiete des Strafrechts.