Das Land NRW hat eine neue Steuersünder-CD gekauft. Grund genug, die Voraussetzungen einer wirksamen, also strafbefreienden Selbstanzeige, kurz zusammenzufassen:
Wichtig: Auch wenn eine Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, etwa weil bereits eine Betriebsprüfung angeordnet ist oder eine Durchsuchung stattgefunden hat, kann es ratsam sein, die unrichtigen Angaben der vergangenen Jahre zu korrigieren. Diese Mitwirkung wird in der Regel belohnt, indem die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte trotz hoher Hinterziehungsbeträge noch einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage zustimmen. So kann zumindest noch eine strafrechtliche Hauptverhandlung verhindert werden.
Aber: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat bereits im Jahre 2014 ausgeführt, dass die Beteiligung staatlicher Stellen bei der Erlangung der Daten durchaus ein Maß erreichen kann, welches zur Unverwertbarkeit der Daten im Strafverfahren führt. In Strafverfahren nach dem dann mittlerweile zwölften Ankauf einer Steuer-CD durch das Land NRW kann dementsprechend auch einmal darüber nachgedacht werden, im Hinblick auf die regelmäßig rechtswidrige Erlangung der Steuer-Daten mit deren fehlender Verwertbarkeit zu argumentieren.