Briefkastenfirmen in Steueroasen
Erneut steht die Anwaltskanzlei Mossack-Fonseca im Focus der internationalen Ermittler. Journalisten gelangen an Zehntausende Dokumente über Briefkastenfirmen in Panama.
Am 03.04.2016 sickerten die ersten Informationen durch. Informationen über Briefkastenfirmen in Panama und anderen „Steueroasen“. Seitdem wurden der Öffentlichkeit beinahe stündlich neue Ergebnisse der vorangegangenen mehrmonatigen Recherchearbeiten, an welchen ein Verbund aus 400 Journalisten beteiligt war, präsentiert. Mitlerweile haben sich die Medien zwar beruhigt, allerdings ist das Thema keineswegs vom Tisch.
Der Ursprung der Datenquelle, die Kanzlei Mossack Fonseca, steht nicht zum ersten Mal im medialen Interesse. Vor ca. einem Jahr hatte das Land NRW einen Datenträger dieser Kanzlei angekauft. Es folgten zahlreiche Durchsuchungen. Die Commerzbank Luxembourg, bei welcher für eine Vielzahl von „Panamagesellschaften“ Konten angelegt worden waren, einigte sich mit der Kölner Staatsanwaltschaft auf eine Bußgeldzahlung in Höhe von 17 Mio. Euro. Die in unserer Kanzlei bearbeiteten und bereits abgeschlossenen Strafverfahren deutscher Inhaber von Briefkastenfirmen wurden im Wege der Einstellung gegen Geldauflage beendet.
Die jüngsten Veröffentlichungen scheinen aber eine andere, eine weltpolitische Dimension zu haben. Putin, Assad, Siemens, Fifa. Der isländische Premierminister ist bereits zurückgetreten. Weitere Entwicklungen bleiben abzuwarten. Mit in den Sog gezogen wurde die IWF-Präsidentin Lagarde und weitere hochrangige Politiker. Prominente deutsche Staatsbürger tauchen in der Presseberichterstattung bisher in einem sehr überschaubaren Rahmen auf. Die SZ spricht allerdings davon, dass eine deutlich vierstellige Zahl von Deutschen die Dienste der Kanzlei aus Panama in Anspruch genommen haben.
Welche Folgen haben die „Panama Papers“ für deutsche Staatsbürger? Unter der Prämisse, dass keine anderen Vergehen als Steuerhinterziehungen im Raum stehen, ist über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachzudenken. Eine Tatentdeckung durch die Finanzverwaltung, welche zur Unwirksamkeit einer Selbstanzeige führen würde, dürfte in den meisten Fällen noch nicht vorliegen. Ein erfahrener Steueranwalt ist dabei gefragt, der die Auswirkungen im
Steuerrecht und
Steuerstrafrecht beurteilen kann.
Auszug aus SZ.de vom 05.04.2016
Die SZ wird die Panama Papers nicht der Allgemeinheit oder den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen. Denn die SZ ist nicht der verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung. Staatliche Ermittlungsbehörden haben in Deutschland wie im Ausland bereits jetzt, …, die Möglichkeit, die Unterlagen bei den Betroffenen zu beschlagnahmen.
Die SZ wird nicht alle Namen veröffentlichen, die in den Panama Papers zu finden sind. Bei vielen Firmen und Privatpersonen….fehlt ein berechtigtes öffentliches Interesse.
Der Zug für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist erst abgefahren, wenn die Finanzbehörde Kenntnis von der Steuerhinterziehung hat und der Steuerbürger mit dieser Kenntnis rechnen musste. Dieses „Rechnen müssen“ mit einer Tatentdeckung wird in der aktuellen Verwaltungspraxis zwar in die Richtung interpretiert, dass man mit allem rechnen müsse, sobald man das Haus verlässt; an der zusätzlich erforderlichen Tatendeckung dürfte es aber derzeit noch fehlen.