Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat am 21.06.2016 eine neue Fassung der Berufsordnung beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte Hinweise zu den Erläuterungstexten gegeben, die vom Vorstand der WPK beraten und in den Text integriert wurden.
Wesentliche Regeln sind die allgemeinen und besonderen Berufspflichten, Berufshaftpflicht sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Verstöße hiergegen können als Berufspflichtverletzungen geahndet werden. Sie bilden auch Anhaltspunkte bei zivilrechtlichen Haftungsansprüchen.
Soweit ein Wirtschaftsprüfer gleichzeitig Steuerberater und/oder Rechtsanwalt ist, ergeben sich berufsrechtlliche Kollisionen. Deshalb ist genau zu untersuchen, in welcher konkreten Funktion der Betroffene tätig ist.
Nunmehr ist die aktuelle Version seit dem 23.09.2016 in Kraft und kann von allen Interessierten eingesehen werden. Sie kann bei der WPK als PDF heruntergeladen werden:Berufssatzung der WP/vBP