Nachdem wir im vergangenen Jahr bereits vereinzelte Beiträge in der Zeitschrift der Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach (Handwerk MG) veröffentlich hatten, gehören wir seit diesem Jahr zu den ständigen Autoren des Magazins.
Das Mitteilungsblatt der Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach erscheint alle zwei Monate und hat mittlerweile einen festen Platz unter den Lokal- Magazinen der Stadt eingenommen.
Von der Redaktion der Zeitschrift bei uns angefragt werden insbesondere Beiträge aus dem Arbeitsrecht. So lautete der letzte Beitrag aus der Feder des Kollegen André Hüpsel: Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung
Aber auch Themen aus dem Erbrecht und Gesellschaftsrecht, insbesondere zu den Schnittstellen dieser Rechtsgebiete, stoßen auf großes Interesse bei den Handwerksunternehmen in Mönchengladbach.
So befasste sich der letzte Artikel des Kollegen Jan Lampe mit den Folgen des Versterbens eines Gesellschafters auf den (Fort)bestand der Gesellschaft und möglicher erbrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Instrumente, die vom Gesetzgeber vorgesehenen Folgen des Versterbens eines Gesellschafters zu modifizieren.
Wir freuen uns sehr, dass unsere Expertise im Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht und Steuerrecht im Raum Mönchengladbach gefragt ist.