Registrieren Sie sich, um alle Vorteile des Shops zu genießen.

Login
oder
ein neues Konto anlegen
de Deutsch
à
ã
Trefferliste 1/93

Zustellung eines Steuerbescheides auch ohne Zustellung

Zustellung eines Steuerbescheides auch ohne Zustellung

Þ11 Juli 2025, 15:10
Ғ31
Lesezeit: 1,5 min
Ƙ Teilen
ȭ
Briefkasten Steuerbescheid HLL
Briefkasten Steuerbescheid HLL

Nach § 122 Absatz 2 AO gilt ein Steuerbescheid vier Tage nach seiner Aufgabe zur Post durch das Finanzamt als zugestellt.

Diese Fiktion greift nicht, wenn der Bescheid später oder gar nicht zugestellt worden ist.
Das Finanzamt muss die Aufgabe zur Post beweisen, damit die Frist beginnen kann zu laufen.
Als „Post“ im Sinne des Gesetzes gilt jeder Postdienstleister. 

Mit der Zustellung eines Steuerbescheides beginnt die Frist für die Einlegung des Einspruchs. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Einwendungen gegen den Inhalt des Bescheides sind dann in der Regel nicht mehr möglich.

In einem kürzlich durch den Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte das Finanzamt den streitgegenständlichen Bescheid am 15.06.2018 einem Postdienstleistungsunternehmen übergeben.

Der Adressat des Bescheides fand diesen erst am 19.06.2018 in seinem Briefkasten auf und legte sofort Einspruch ein. Das Finanzamt erachtete den Einspruch als verfristet, da die Zustellfiktion des § 122 Abs. 2 AO (damals noch 3 Tage), am 18.06.2018 abgelaufen war.

Hiergegen klagte der Steuerpflichtige. Er trug insbesondere vor, dass der beauftragte Postdienstleister an seiner Adresse nicht jeden Tag die Post zustelle, sondern mitunter sogar 2 Tage aufeinanderfolgend keine Briefe eingeworfen werden.

Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt Recht.

Leitsatz der Entscheidung:

1. Der Umstand, dass der vom FA beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagefrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht entgegen.

2. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.

Praxistipp:

Sofort das zulässige Rechtsmittel einlegen (lassen). Für ein Einspruchsverfahren entstehen keine Verwaltungsgebühren. Wenn der Einspruch keine Aussicht auf Erfolg hat, kann er zurückgenommen werden.

Datum des Zugangs handschriftlich auf Bescheid vermerken.


Sie haben Fragen zur Einspruchsfrist oder Zustellung eines Steuerbescheids?
Unsere Kanzlei für Steuerrecht berät Sie gern.

Weitere Nachrichten

Datenschutz | Impressum | Cookies | Adalize MK1 9.0.08 | RegNr. 18486 | use-media Œ
â
ı
ͳ
Datenschutz: Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Webseite zu verstehen.

Wir geben, sofern Sie zustimmen, Informationen zur Nutzung unserer Webseite an Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.

ѣ Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung
Details