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Nicht jeder Verfahrensfehler bei der Massenentlassungsanzeige führt zur Unwirksamkeit der Kündigung

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige: Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Þ27 Juni 2026, 15:41
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Lesezeit: 2,5 min
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Kündigung und Massenentlassungsanzeige
Kündigung und Massenentlassungsanzeige

Fehler bei einer Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch dazu, dass eine Kündigung unwirksam ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 6 AZR 7/26) entschieden. Für Arbeitgeber schafft die Entscheidung mehr Rechtssicherheit. Arbeitnehmer sollten jedoch wissen, dass erhebliche Fehler im Anzeigeverfahren weiterhin gute Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage bieten können.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Massenentlassungsanzeige erforderlich ist, welche Fehler problematisch sind und welche Folgen das aktuelle BAG-Urteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat.

 

Was ist eine Massenentlassungsanzeige?

Plant ein Unternehmen innerhalb kurzer Zeit eine größere Anzahl von Kündigungen, schreibt § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vor, dass vor Ausspruch der Kündigungen eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden muss.

Mit dieser Anzeige soll die Agentur für Arbeit frühzeitig auf den bevorstehenden Personalabbau reagieren und betroffene Arbeitnehmer bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung unterstützen. Fehlt die Massenentlassungsanzeige oder weist sie erhebliche Mängel auf, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen haben.

 

Worum ging es in dem Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht?

Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber zwar eine Massenentlassungsanzeige erstattet. Diese enthielt jedoch Fehler. Der gegen die ausgesprochene Kündigung klagende Arbeitnehmer machte geltend, dass die Kündigung bereits deshalb unwirksam sei.

Das Bundesarbeitsgericht musste deshalb entscheiden, ob jeder Fehler bei einer Massenentlassungsanzeige automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.

 

BAG: Nicht jeder Fehler bei der Massenentlassungsanzeige macht die Kündigung unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht verneinte diese Frage. Nach Auffassung der Richter kommt es entscheidend darauf an, ob der konkrete Fehler den Zweck der Massenentlassungsanzeige beeinträchtigt. Kann die Agentur für Arbeit ihre gesetzlichen Aufgaben trotz des Fehlers weiterhin erfüllen, bleibt die Massenentlassungsanzeige grundsätzlich wirksam.

Eine Kündigung ist dann nicht allein wegen dieses Fehlers unwirksam. 

 

Welche Bedeutung hat das Urteil für Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil mehr Rechtssicherheit.

Dennoch sollte eine Massenentlassungsanzeige weiterhin äußerst sorgfältig vorbereitet werden. Formfehler können zwar unter Umständen unschädlich sein. Erhebliche Fehler oder Verstöße gegen das gesetzliche Verfahren können jedoch weiterhin sämtliche Kündigungen zu Fall bringen. Vor einem größeren Personalabbau empfiehlt sich daher stets eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

 

Was bedeutet das Urteil für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer bedeutet die Entscheidung keineswegs, dass Kündigungen bei einer Massenentlassung kaum noch angreifbar wären. Im Gegenteil: Ob die Massenentlassungsanzeige ordnungsgemäß erstellt wurde, gehört weiterhin zu den wichtigsten Prüfungsfeldern einer Kündigungsschutzklage. Gerade bei umfangreichen Personalabbaumaßnahmen passieren Arbeitgebern häufig Verfahrensfehler.

 

Autor: André Hüpsel, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Mönchengladbach, Erkelenz und Moers

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