Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass eine Kündigung während einer Krankheit unzulässig ist. Arbeitgeber wiederum fragen sich, ob sie sich von Mitarbeitern trennen können, die über einen längeren Zeitraum oder immer wieder arbeitsunfähig sind. Tatsächlich ist eine krankheitsbedingte Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Anforderungen der Arbeitsgerichte sind jedoch hoch.
Zunächst gilt: Eine Kündigung ist nicht allein deshalb unwirksam, weil sie während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen wird. Das deutsche Arbeitsrecht enthält kein generelles Kündigungsverbot für erkrankte Arbeitnehmer.
Entscheidend ist vielmehr, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung vorliegen.
Die Rechtsprechung verlangt regelmäßig drei Voraussetzungen:
Es muss zu erwarten sein, dass der Arbeitnehmer auch künftig in erheblichem Umfang arbeitsunfähig sein wird. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.
Eine negative Prognose kann insbesondere bei lang andauernden Erkrankungen oder häufigen Kurzerkrankungen angenommen werden.
Selbst wenn die ersten beiden Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Kündigung nicht automatisch wirksam.
Die Gerichte prüfen zusätzlich, ob die Interessen des Arbeitgebers die Interessen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegen.
War ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber grundsätzlich ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
Im Rahmen des BEM soll geprüft werden, ob Möglichkeiten bestehen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden oder zukünftige Fehlzeiten zu reduzieren.
Ein fehlendes BEM macht eine Kündigung nicht automatisch unwirksam. Vor Gericht kann es für den Arbeitgeber jedoch deutlich schwieriger werden, zu belegen, weshalb ein BEM von vornherein überflüssig gewesen wäre.
Wer eine Kündigung erhält, sollte die Fristen genau im Blick behalten.
Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von lediglich drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam, selbst wenn erhebliche rechtliche Zweifel bestehen.
Gerade bei krankheitsbedingten Kündigungen lohnt sich häufig eine genaue rechtliche Prüfung, da die Anforderungen der Arbeitsgerichte hoch sind und viele Kündigungen bereits an formalen oder inhaltlichen Fehlern scheitern.
Eine Kündigung wegen Krankheit ist möglich, aber nur unter engen Voraussetzungen. Arbeitgeber müssen eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine sorgfältige Interessenabwägung darlegen. Zudem spielt das betriebliche Eingliederungsmanagement in vielen Fällen eine wichtige Rolle.
Autor: André Hüpsel, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Mönchengladbach, Erkelenz und Moers